Auer. Expertise und persönliche Beratung.

Als gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Hochbau und Architektur erledige ich für Sie folgende Aufgaben:

  • Fortschrittsdokumentationen nach dem Eigentumsgesetz, die von Finanzdienstleistern als unabhängige Dokumentation von Baufortschritten benötigt werden, um Finanzierungsraten anweisen zu können.
  • Dokumentationen von Sachlagen, die der Beweissicherung dienen; u.a. vor Beginn massiver Bautätigkeiten (Erdbewegungen o.Ä), die den Status vor Baubeginn belegen.
  • Analysen von Sachlagen, Zuständen bzw. Zusammenhängen, um die Ursache für einen bestimmten Schaden zu ermitteln.

Für meine Kunden übernehme ich als Bausachverständiger auch die Kontrollfunktion einer übergeordneten

  • begleitenden Bauaufsicht und Überwachung. Damit kann eine verbesserte Koordination der Professionisten auf der Baustelle erfolgen, due Abstimmungen verbessert und dadurch hilft, potenzielle Verzögerungen zu vermindern.

Sachverständiger AUER

Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger

Beweise und Zusammenhänge klären: Analyse, Ursachenfeststellung und Dokumentation
Fortschrittsdokumentation nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Kontrolle auf Baustellen durch übergeordnete, begleitende Überwachung

Gemeinde-Sachverständiger

Ich bin für die folgenden Gemeinden als nicht amtlicher hochbautechnischer Sachverständiger für Bauangelegenheiten der Gemeinde tätig:

  • Trins
  • Mieders
  • Schönberg

In Kürze finden Sie die relevanten Formulare zum Download…

Beweise, Analysen, Bewertungen

Sind einmal Probleme aufgetreten, sorgt der Bausachverständige dafür, dass Defizite, Sachlagen und Zustände entsprechend dokumentiert und festgehalten werden. So gesicherte Beweise helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechtes.

Insbesondere, wenn Ursachen und Zusammenhänge festgestellt werden müssen, kommt die Erfahrung des Bausachverständigen zum Tragen: Was hat zum Schaden geführt? Auf welche Weise und mit wie viel Aufwand lässt er sich beheben?

Gerade bei unklarer Lage kann die Expertise des Sachverständigen auch bei Meinungsverschiedenheiten der Hersteller verschiedener Gewerke zur Einigung beitragen.

Dokumentation des Baufortschritts

Bausachverständige erstellen u.a. Fortschrittsdokumentationen nach dem Eigentumsgesetz. Finanzdienstleister benötigen diese unabhängige Dokumentation von Baufortschritten, um festzustellen, ob die jeweilige Finanzierungsrate ausbezahlt werden kann.

Auftraggeber
Bausachverständige werden auch von Privaten oder dem Gericht bestellt, um einen konkreten Sachverhalt von Bauzuständen zu dokumentieren bzw. in Form eines Gutachtens festzustellen. Damit sollen Beweise gesichert oder Meinungsverschiedenheiten – insbesondere zwischen Gewerken – geklärt werden.

Begleitende Bauaufsicht

Für Bauherren, die ihre Baustelle nicht selbst überwachen können oder wollen, übernehme ich als Bausachverständiger die Kontrollfunktion einer übergeordneten, begleitenden Bauaufsicht und Überwachung.

Eine verbesserte Koordination der Professionisten bewirkt optimierte Abläufe und hilft mit, potenzielle Verzögerungen zu vermindern.

Der Sachverständige kann so auch im Fall von am Bau auftretenden Fragen auf kurzem Wege mit Bauherren und Professionisten die geeignetste Problemlösung für einen guten Projektfortgang ermitteln helfen.

Gerne nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, wenn Sie uns untenstehend Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen mitteilen.

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

 Ich bitte um einen Rückruf:

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Petra LieblSachverständiger Hochbau